Intro: Was ist mit dem Recht auf Schadensersatz gemeint, welche Funktion hat es und was muss bei der Umsetzung beachtet werden?
To-Dos: Wie ist bei der Erfüllung des Schadensersatzrechtes und damit zusammenhängender Pflichten konkret vorzugehen?
Statements: Was haben die Datenschutzaufsichtsbehörden zum Thema Recht auf Schadensersatz veröffentlicht?
Entsteht dem Betroffenen aufgrund einer rechtswidrigen Datenverarbeitung ein Schaden und hat diesen das Unternehmen zu verantworten, muss dieses den Schaden ersetzen.
Der Betroffene muss nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht nachweisen können, dass das Unternehmen den Schaden verursacht hat. Er muss aber in der Lage sein, den Schaden konkret darzulegen und auch die Rechtswidrigkeit der Handlung erläutern können. Das Unternehmen kann sich umgekehrt entlasten, indem es nachweist, dass es den Schaden nicht zu verantworten hat.
Ersatzpflichtig sind sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, also neben z.b. physischen Schäden auch eine Rufschädigung.
Im Vergleich zu Bußgeldern, die von einer Behörde verhängt werden können, sind die bisher von Gerichten bewilligten Schadensersatzsummen relativ niedrig. Gleichwohl können sich die Schäden einzelner von derselben Verarbeitung betroffener Personen zu einer hohen Gesamtsumme addieren. Betroffene können Verbraucherschutz- oder andere gemeinnützige Organisationen mit der Geltendmachung von Schadensersatz beauftragen.
Prüfung, ob die vom Betroffenen behauptete Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung vorliegt
Prüfung, ob die den Schaden geltend machende Person überhaupt von der Verarbeitung betroffen ist
Prüfung, ob das Unternehmen den behaupteten Schaden zu verantworten hat
Prüfung, ob der behauptete Schaden wirklich vorliegt
Je nach Beurteilungsergebnis: Verweis des Betroffenen auf Rechtsweg, Angebot eines Vergleichs oder Stattgabe der Schadensersatzgforderung
>> Finde heraus, welche anderen Datenschutzpflichten im Einzelfall ggf. zu beachten sind.
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