Intro: Was ist mit der Meldepflicht gegenüber der Betroffenen gemeint, welche Funktion hat die Meldung und was muss bei der Umsetzung beachtet werden?
To-Dos: Wie ist bei der Meldepflicht gegenüber der Betroffenen und damit zusammenhängender Pflichten konkret vorzugehen?
Statements: Was haben die Datenschutzaufsichtsbehörden zum Thema Meldepflicht gegenüber der Betroffenen veröffentlicht?
Eine Information des Betroffenen ist immer dann erforderlich wenn es zu einer Datenschutzverletzung gekommen ist und aus dieser ein hohes Risiko für die Personen entstanden ist, die von der Datenschutzverletzung betroffen sind.
Eine solche mit hohem Risiko behaftete Datenschutzverletzung liegt immer dann vor, wenn es zu einer Verletzung der Datensicherheit gekommen ist (z.B. Hackerangriff) und hierdurch ein Risiko entstanden ist, z.B. weil der Hacker auf die freiliegenden Daten nachweislich zugegriffen hat und es sich um Daten handelt, die einen merklichen Persönlichkeitseingriff ermöglichen (z.B. Identitätsdiebstahl, Erpressung, Bewerbung). In einem solchen Fall muss neben einer Information der für das Unternehmen zuständigen Datenschutzaufsicht auch eine Information der Betroffenen erfolgen und die gesetzlich definierten Informationen unverzüglich bereitgestellt werden. Hierzu zählen:
Information der für die Meldung zuständigen Abteilung (in der Regel Datenschutz- oder Rechtsabteilung) – eine entsprechende interne Meldepflicht sollte in einer Data Breach-Richtlinie im Unternehmen verankert werden.
Ermittlung der gesetzlich definierten Informationen gemeinsam mit dem jeweils betroffenen Fachbereich sowie Ermittlung der Betroffenen und deren Kontaktdaten
Benachrichtigung der Behörde, ggf. Entgegennahme von Einschätzungen/ Anordnungen dieser Behörde
Erstellung eines Benachrichtigungstextes
Information der Betroffenen
Dokumentation der Datenschutzverletzung
>> Finde heraus, welche anderen Datenschutzpflichten im Einzelfall ggf. zu beachten sind.
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