Intro: Was ist mit der Anforderung von Privacy by Design und Default gemeint, welche Funktion hat es und was muss bei der Umsetzung beachtet werden?
To-Dos: Wie ist bei der Erfüllung von Privacy by Design und Default und damit zusammenhängender Pflichten konkret vorzugehen?
Statements: Was haben die Datenschutzaufsichtsbehörden zum Thema Privacy by Design und Default veröffentlicht?
Die Pflicht, Datenschutz bereits im Designstadium einer Datenverarbeitung zu berücksichtigen, soll sicherstellen, dass das Unternehmen nicht später mit dem Verweis auf technische Notwendigkeiten die Umsetzung von Datenschutzpflichten für unmöglich erklären kann. Systeme, mit denen Daten verarbeitet werden sollen, müssen also von Anfang an so ausgestaltet werden, dass die Grundsätze der DSGVO (z.B. Erforderlichkeitsprinzip, Transparenzprinzip) im operativen Betrieb auch umsetzbar sind.
Die wohl größte Herausforderung besteht dabei wohl darin, dass nicht der Hersteller, sondern der Verantwortliche - also das Unternehmen, das das System letztlich einsetzt - in der Pflicht ist, Privacy by Design umzusetzen. Entsprechend sollte ein datenschutzkonformer Designstandard mit dem Hersteller vertraglich vereinbart werden, um nicht später mit einem datenschutzrechtlich unbrauchbaren System arbeiten zu müssen.
Dies gilt gleichermaßen für den Privacy-by-Default-Grundsatz: Systeme müssen so konfigurierbar sein, dass sie im Startzustand der Verarbeitung nur solche Daten verarbeiten, die zwingend für den jeweils verfolgen Zweck erforderlich sind. Ist also ein bestimmtes App-Feature (z.B. Personalisierung) für die Erfüllung eines bestimmten Verarbeitungszwecks (z.B. Texte verfassen) nicht erforderlich, muss dieses zunächst deaktiviert bleiben bis der Betroffene es gezielt aktiviert.
So, wie auch alle anderen Pflichten der DSGVO ist die Erfüllung der Privacy-by-Design und -Default-Grundsätze bußgeldbewehrt.
Erstellung eines Anforderungskatalogs darüber, was das vom Hersteller bereitgestellte System aus Datenschutzsicht leisten können muss bzw. sollte (z.B. Interface für die Wahrnehmung von Betroffenenrechten).
Verpflichtung des Herstellers auf die defininierten Datenschutzanforderungen
Ggf. Konfiguration des Systems entsprechend Privacy by Default (soweit noch nicht durch den Hersteller erfolgt)
Kontinierliche Einhaltung der beiden Grundsätze, insbesondere bei Implementierung neuer Features in das System.
>> Finde heraus, welche anderen Datenschutzpflichten im Einzelfall ggf. zu beachten sind.
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