Intro: Was ist mit der Datenschutzerklärung gemeint, welche Funktion hat sie und was muss bei der Umsetzung beachtet werden?
To-Dos: Wie ist bei der Erstellung der Datenschutzerklärung und damit zusammenhängender Pflichten konkret vorzugehen?
Statements: Was haben die Datenschutzaufsichtsbehörden zum Thema Datenschutzerklärung veröffentlicht?
Eine der Grundannahmen der Datenschutz-Grundverordnung ist, dass die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden müssen, um zumindest ein Mindestmaß an Kontrolle zu behalten. Transparenz wird als Voraussetzung für die Durchsetzung von Rechten wie Schadensersatz, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung angesehen.
Die rechtliche Verpflichtung zur Unterrichtung „zum Zeitpunkt der Erhebung“ der Daten muss so ausgelegt werden, dass die betroffenen Personen informiert werden müssen, bevor die Datenverarbeitung begonnen hat. Dies gilt für den Fall, dass die Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben wurden, wie es bei Daten der Fall ist, die auf einer Website oder einer App erhoben werden.
Das Gesetz verlangt, dass die Informationen „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten“.
Prozess für die Informationsbereitstellung Die Art und Weise der Bereitstellung von Datenschutzinformationen im Unternehmen sollte definiert und dokumentiert werden. Dies kann mithilfe einer Richtlinie für Transparenz erfolgen.
Information der Betroffenen Die Betroffenen sind über die sie betreffenden Datenverarbeitungen zu informieren, z.B. mittels elektronischer oder physischer Datenschutzhinweise.
>> Finde heraus, welche anderen Datenschutzpflichten im Einzelfall ggf. zu beachten sind.
vertraut mit Eingenarten kleiner und großer Unternehmen
erfahren in der Kommunikation mit Datenschutzbehörden
seit über 10 Jahren im Datenschutz aktiv.