Intro: Was ist mit der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten gemeint, welche Funktion hat sie und was muss bei der Umsetzung beachtet werden?
To-Dos: Wie ist bei der Erfüllung der Bestellpflicht und damit zusammenhängender Pflichten konkret vorzugehen?
Statements: Was haben die Datenschutzaufsichtsbehörden zum Thema Bestellung zum Datenschutzbeauftragten veröffentlicht?
Wird eine Person zum Datenschutzbeauftragten bestellt, bedeutet dies, dass sie gesetzlich definierte Datenschutzaufgaben für das bestellende Unternehmen übernehmen muss. Diese Aufgaben sind insbesondere:
Ermittlung, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss
Auswahl einer ausreichend im Datenschutz qualifizierten Person, die zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden kann
Bestellung der ausgewählten Person mittels Bestellurkunde
Information der Datenschutzaufsichtsbehörde über die erfolgte Bestellung zum Datenschutzbeauftragten
>> Finde heraus, welche anderen Datenschutzpflichten im Einzelfall ggf. zu beachten sind.
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erfahren in der Kommunikation mit Datenschutzbehörden
seit über 10 Jahren im Datenschutz aktiv.