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Betroffenenrechte


Die Betroffenenrechte sind eines der umstrittensten Datenschutzthemen. Diese Seite verschafft dir einen Überblick und beantwortet wichtige Fragen:

Intro: Was sind die wichtigsten Fakten zum Thema Betroffenenrechte?

Anforderungen: Was regelt das Gesetz zum Thema Betroffenenrechte?

Pflichten: Weche konkreten Maßnahmen müssen beim Thema Betroffenenrechte umgesetzt werden?






Auskunft, Löschung, Berichtigung oder Widerruf. Was du zum Thema Betroffenenrechte wissen solltest.





Was sind die wichtigsten Fakten zum Thema Betroffenenrechte?

Mit den sogenannten Betroffenenrechten ermöglicht die DSGVO der Person, Einfluss auf die Verarbeitung ihrer Daten zu nehmen.

Zu den Betroffenenrechten gehören die Rechte auf Löschung, Berichtigung, Einschränkung, Widerruf, Widerspruch, Auskunft und Datenkopie, Datenübertragbarkeit und das Recht, nicht einer rein automatisierten Einzelentscheidung unterworfen zu werden. Darüber hinaus hat der Betroffene das Recht, sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Diese ist dann wiederum verpflichtet, der Beschwerde nachzugehen.

Jedes Recht hat eine eigene Funktion und beeinflusst ggf. die Ausübung anderer Rechte. So ermöglicht das Auskunftsrecht der Person, Kenntnis über die zu ihr gespeicherten Daten zu erlangen. Diese Kenntnis wiederum ist die Grundlage dafür, eine Datenlöschung und/ oder Berichtigung bestimmter Daten zu verlangen. Ist eine Löschung nicht möglich, weil die Daten etwa Aufbewahrungspflichten unterliegen, so besteht u.U. ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, also die Sperrung des Zugriffs auf die Daten.

Mit den Rechten auf Widerruf und Widerspruch kann der Betroffene in bestimmten Fällen (z.B. beim Marketing) einzelne Datenverarbeitungen „stoppen“.

Sämtliche Rechte können kostenfrei ausgeübt werden und können der Person nicht entzogen werden. Es ist auch nicht möglich, die Person in einen Verzicht ihrer Rechte einwilligen zu lassen. Für die Beantwortung der Rechte gilt eine Frist von einem Monat ab Zugang der Anfrage.



Was regelt das Gesetz zum Thema Betroffenenrechte?

In der DSGVO reihen sich die einzelnen Rechte transparent aneinander: angefangen bei Art. 11 DSGVO bis zum Art. 22 DSGVO. Zusätzlich zu diesen Artikeln der DSGVO enthält das deutsche Bundesdatenschutzgesetz Spezifizierungen des Umfangs und der Ausübung einzelner Rechte. Auf noch granularer Ebene finden sich in einzelnen branchenspezifischen Gesetzen Ausprägungen der einzelnen Rechte.



Weche konkreten Maßnahmen müssen beim Thema Betroffenenrechte umgesetzt werden?

Das Unternehmen muss sicherstellen, dass es in der Lage ist, sämtliche Rechte fristgerecht beantworten zu können. Hierzu sind entsprechende technische und organisatorische Vorkehrungen zu treffen. So sollten alle datenverarbeitenden Mitarbeiter (z.B. anhand von Richtlinien) darüber informiert werden, durch wen, wie und wann Betroffenenrechte zu erfüllen sind.


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